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Studieren an Fachhochschulen in Deutschland

  • Zugangsvoraussetzungen
  • Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
  • Grundstruktur des Studiums
  • Studiengänge
  • Praktische Studiensemenster
  • Studienabschlüsse

  • Zugangsvoraussetzungen

    Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Studienberechtigt ist man auch mit allgemeiner Hochschulreife.

    Die Fachhochschulreife kann auf verschiedenen Wegen - je nach Landesrecht - erreicht werden. In der Regel ist sie mit dem Abschluss der Fachoberschule verbunden, der nach zwölf Schuljahren erreicht werden kann.

    Eingangsvoraussetzung für den Besuch der Fachoberschule ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Fachoberschulen gibt es zwei Formen: einjährig für Bewerber mit abgeschlossener und zweijährig ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Fachoberschulen haben neben dem allgemeinbildenden Fächerangebot eine berufsbezogene Ausrichtung, z.B. für die Fächer Wirtschaft oder Technik, und werden in einigen Bundesländern auch in Teilzeitform geführt.

    Die Fachhochschulreife kann in fast allen Bundesländern auch mit dem Abschluss der Klasse 12 der allgemeinbildenden Schulen in Verbindung mit einer abgeschlossenen Lehre oder einem Praktikum erworben werden.

    Ein weiterer Zugang zum Fachhochschulstudium ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Zusätzlich zum Abitur ist in der Regel vor Aufnahme eines Fachhochschulstudiums - je nach Anforderung des einzelnen Studiengangs - eine praktische Ausbildung oder ein Praktikum zu absolvieren. Der Anteil der Abiturienten an den Studienanfängern an Fachhochschulen hat sich seit der Mitte der 70-er Jahre deutlich erhöht. Er liegt jetzt bei über 50% (mit steigender Tendenz), wobei die meisten der Abiturienten auch bereits eine Berufsausbildung haben. 1975 lag der Anteil der Abiturienten unter den Erstsemestern an Fachhochschulen noch unter 20 %.

    Daneben gibt es in fast allen Ländern Möglichkeiten, aufgrund einer beruflichen Qualifikation ein Fachhochschulstudium aufzunehmen. Zusätzlich bestehen für Berufstätige weitere Einrichtungen zum Erwerb der Fachhochschulreife.

    Derzeit gibt es in den meisten Bundesländern auch Sonderregelungen für die Aufnahme eines Studiums für besonders befähigte Berufstätige ohne Fachhochschulzugangsberechtigung. Hier geben Kultus- bzw. Wissenschaftsministerien/- senatsverwaltungen der Länder Auskünfte (Anschriften s. Anhang).

    Für ausländische Studienbewerber an Fachhochschulen gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen, d.h. sie sind zugangsberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland die Fachhochschulreife erworben haben oder wenn sie einen gleichwertigen ausländischen Schulabschluss und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Wird die Vorbildung nicht als mindestens der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt, muss der Bewerber eine sogenannte Feststellungsprüfung ablegen. Dabei werden primär Kenntnisse hinsichtlich des gewählten Studienfachs geprüft. In der Regel wird diese Prüfung nach einer zweisemestrigen Vorbereitungszeit an einem der Studienkollegs abgelegt. Wenn der ausländische Studienbewerber das deutsche Sprachdiplom (Stufe II) besitzt, wird er von der Deutschprüfung befreit. Die akademischen Auslandsämter und Studentensekretariate der einzelnen Fachhochschulen informieren über weitere Details und die Bewerbungs- und Zugangsvoraussetzungen.


    Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

    Bewerbungen für ein Studium an einer Fachhochschule sind in der Regel an die jeweilige Hochschule zu richten. Für eine Reihe von Studiengängen an den Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen werden die Studienplätze durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben.

    Die Vergabeverfahren sind von den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Im Fall von Zulassungsbeschränkungen, die inzwischen in vielen Fächern bestehen, erfolgt die Vergabe von Studienplätzen in Anlehnung an das bei Zulassungsbeschränkungen für die ZVS geltende sogenannte Allgemeine Auswahlverfahren. Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind bei der ZVS und den Fachhochschulen erhältlich.


    Grundstruktur des Studiums

    Die Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, die zum Teil über eine lange und erfolgreiche Tradition verfügten, haben bezüglich des Fächerspektrums und der Grundstruktur die Lehre und Entwicklung der Fachhochschulen mit beeinflusst. Das zeigt sich insbesondere am seminaristischen Unterrichtsstil, der straffen und effizienten Studienorganisation, kurzen Studienzeiten und der betonten Ausrichtung der Ausbildung an der Praxis. Im Unterschied zu den Universitäten bieten Fachhochschulen eine stärker fächerübergreifende und problemlösungsorientierte Ausbildung an; dabei tritt die theoretisch-analytische, an der wissenschaftlichen Fachdisziplin ausgerichtete Lehre hinter einer breiteren Ausformung der für die Berufspraxis wichtigen Inhalte und Arbeitsweisen zurück.

    Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich Praxisphasen und Prüfungs zeiten seit HRG-Änderung grundsätzlich acht Semester. Die tatsächliche Studiendauer an Fachhochschulen liegt im Durchschnitt bei fünf Jahren (2000) nach Fachsemestern.

    Das Studium an Fachhochschulen ist in Semester von jeweils bis zu 19 Wochen gegliedert; die vorlesungsfreie Zeit umfasst drei bis vier Monate im Jahr und ist damit im Vergleich zu anderen Hochschularten kürzer.

    Das Grundstudium umfasst zwischen zwei und vier Semester, nach denen eine Zwischenprüfung abzulegen ist. Die Prüfungen an Fachhochschulen finden meist studienbegleitend statt. Im Hauptstudium haben die Studierenden in der Regel die Wahl zwischen verschiedenen Studienschwerpunkten und Wahlpflichtfächern.

    Die Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen sind als Vorlesungen, Seminare, Übungen und Praktika organisiert. Lehrveranstaltungen in kleinen Gruppen mit 15 bis 30 Teilnehmern sind dabei die bevorzugte Veranstaltungsform. Der direkte persönliche Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden wird so besonders gefördert und gepflegt.


    Studiengänge

    Das Fächerspektrum der Fachhochschulen ist umfang- und variantenreich. Noch immer bestimmen technische und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge sowie das Sozialwesen das Fächerspektrum der Fachhochschulen. Sie bilden derzeit fast alle Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, zwei Drittel aller Ingenieure sowie etwa die Hälfte aller Betriebswirte und Informatiker aus. Die Fachhochschulen sind mit diesen Schwerpunkten ihres Studienangebots auf Berufe ausgerichtet, die - abgesehen vom Sozialwesen - primär in der Privatwirtschaft angesiedelt sind. Aufgrund von Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden viele neue Studienangebote im Rahmen des bestehenden Fächerspektrums sowie durch neue Schwerpunkte in traditionellen Fachgebieten geschaffen.

    Den größten Anteil bilden Studiengänge, die berufsorientiert Schwerpunkte aus unterschiedlichen Disziplinen zusammenführen. Hier entstand zum einen eine große Anzahl interdisziplinärer Studienangebote in traditionellen Gebieten z.B. Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik und oder Biotechnologie, Chemieingenieurwesen. Zahlenmäßig ins Gewicht fallen diejenigen Studiengänge, die auf die Ausübung nichtärztlicher Berufe im Gesundheitsund Pflegebereich vorbereiten, Pflegewissenschaft.


    Praktische Studiensemenster

    In allen Bundesländern sind praktische Studiensemester an Fachhochschulen vorgesehen oder eingeführt worden. Dabei handelt es sich um in das Studium integrierte Praxissemester, in denen Studierende in Betrieben, Verwaltungen etc. ihres späteren Berufsfeldes arbeiten oder in Verbindung damit ihre Diplomarbeit erstellen.

    An den Fachhochschulen in Bayern und Baden- Württemberg sind zwei praktische Studiensemester während des Studiums obligatorisch; bei einer dem Studiengang adäquaten beruflichen Vorbildung oder einer vergleichbaren berufspraktischen Tätigkeit von entsprechender Dauer kann eines der Praxissemester erlassen werden. In der Mehrzahl der Studiengänge an Fachhochschulen der übrigen Bundesländer ist bisher ein Praxissemester, in dem gegebenenfalls auch die Diplomarbeit angefertigt werden kann, vorgesehen oder eingeführt.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Januar 1992 ist klargestellt, dass ein integriertes, von der Hochschule begleitetes Praxissemester als Hochschul-Ausbildungszeit zählt und insofern auch alle Kriterien der EU-Richtlinie für die Anerkennung von Hochschuldiplomen erfüllt. Allerdings würde ein an das Ende des Studiums gelegtes Praxissemester EU-weit nicht als Bestandteil der Ausbildung anerkannt.


    Studienabschlüsse

    FH-Diplom
    Die Abschlussprüfung an Fachhochschulen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie besteht zumeist aus einer Diplomarbeit, für deren Erstellung ein Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung steht, Klausuren und mündlichen Prüfungen. In der Diplomarbeit ist dabei meist ein aktuelles Problem aus der Praxis zu bearbeiten; in einigen Studiengängen, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften, liegt der Anteil der Diplomarbeiten, die in Zusammenarbeit mit der Industrie erstellt werden, bei 60 bis 70 %. Fachhochschulen verleihen nach erfolgreicher Abschlussprüfung das Diplom mit dem Zusatz "FH".

    Bachelor und Master
    Mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) hat der Bund im Jahr 1998 die Möglichkeit der Entwicklung und Erprobung von Bachelor- und Masterstudiengängen auch an Fachhochschulen geschaffen und damit das international weit verbreitete angelsächsische System der konsekutiven Studiengänge und entsprechender Abschlüsse auch in Deutschland etabliert. Fachhochschulen können in grundständigen Studiengängen einen Bachelor-Grad und in Postgraduierten- Studiengängen einen Master-Grad verleihen. Die Strukturvorgaben wurden mit KMK-Beschluß vom 5. März 1999 verabschiedet.1 In den Bachelor-Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre und höchstens vier Jahre, in Master-Studiengängen mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre. Die dabei jeweils vorgesehene Mindest-Regelstudienzeit dient in erster Linie der Studienzeitverkürzung sowie der Qualitätssicherung.

    Aufeinander abgestimmte und nacheinander absolvierte Bachelor- und Master- Studiengänge sollten aber zusammen eine Regelstudienzeit von fünf Jahren nicht überschreiten. Inzwischen haben Fachhochschulen bereits zahlreiche Studiengänge mit Bachelor und vor allem Master eingerichtet. Mit dem 6. HRG-Änderungsgesetz können Bachelor- und Master-Studiengänge vom Erprobungsstadium ins Regelangebot der Hochschulen überführt werden.

    Nach einer Übersicht der HRK gibt es bereits rund 1.500 solcher Studiengänge.


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